Die Spielregeln für unsere Medien

Urheberrecht & Nutzungsrechte


Wir freuen uns, dass wir euer Projekt visuell zum Leben erwecken durften! Wenn die finalen Fotos und Videos ausgeliefert sind, taucht oft die Frage auf: „Was genau dürfen wir jetzt eigentlich damit machen?“

Um juristisches Fachkauderwelsch zu vermeiden, haben wir hier die wichtigsten Spielregeln für die Nutzung unserer Medien transparent und verständlich für euch zusammengefasst.

Die Basics: Urheberrecht vs. Nutzungsrecht

Das Urheberrecht 
Das Urheberrecht bleibt in Deutschland immer beim Schöpfer des Werkes – in diesem Fall bei Sio Motion. Es ist gesetzlich verankert und kann nicht verkauft oder übertragen werden. Wir bleiben also immer die Urheber eurer Fotos / Videos und müssen nach § 13 auch als dieser genannt werden, so fern dies im Vorfeld nicht anders kommuniziert wurde.

Das einfache kommerzielle Nutzungsrecht 
Mit der vollständigen Bezahlung eures Auftrags erwerbt ihr von uns ein sogenanntes einfaches kommerzielles Nutzungsrecht. Das bedeutet: Ihr mietet euch das alleinige Recht, die finalen Ergebnisse für euer Unternehmen und die im Vorfeld vereinbarten Zwecke zu nutzen.


Eure Dos & Don’ts im Alltag

Damit ihr das Material sicher nutzen könnt und keine bösen Überraschungen (z. B. wegen verletzter Musiklizenzen) erlebt, hier die wichtigsten Leitplanken:

DO

✅ Das dürft ihr

Veröffentlichen: 
Die finalen, von uns gelieferten Fotos und Videos auf euren eigenen Kanälen oder im vorher ausgemachten kommerziellen Rahmen (Website, Instagram, LinkedIn etc.) verwenden.

Bewerben: 
Das Material für eigene bezahlte Werbeanzeigen eures Unternehmens kommerziell nutzen.

Archivieren: 
Die fertigen Daten auf euren internen Servern für die firmeninterne Nutzung speichern.

DONTS

❌ Das geht leider nicht

Das Veränderungsverbot (Kein eigener Edit!): 
Jedes Foto oder Video ist ein fertiges Gesamtwerk. Es ist nicht gestattet, ein fertiges Video auseinanderzuschneiden, eigene Musik zu hinterlegen oder Teile davon in andere, fremde Videos (z. B. für Instagram Reels) einzubauen. Auch das Bearbeiten oder Verändern von Fotos ist nicht erlaubt (dazu Zählern auch Filter).

Das Übertragungsverbot (Keine Weitergabe an Dritte!): 
Euer Nutzungsrecht gilt exklusiv für euer Unternehmen. Es ist strengstens untersagt, unsere Bilder oder Videos an dritte Firmen, Partnerunternehmen, Sponsoren oder Presseverteiler ohne vorherige Absprache weiterzugeben oder die Nutzungsrechte gar weiterzuverkaufen.

Kommunikation ist alles

Noch Fragen offen?

Kein Problem! Bevor ihr unsicher seid, wie ihr ein Foto oder Video verwenden dürft, greift einfach zum Hörer oder schreibt uns eine kurze Nachricht. Wir helfen euch gerne weiter, damit ihr euer Material sicher und effektiv nutzen könnt.

Daten-Buy-Out & Rohmaterial

Standardmäßig erwerbt ihr die Nutzungsrechte an den final bearbeiteten und exportierten Endprodukten.

Oft kommt die Frage auf, ob wir auch das Rohmaterial (Raw-Footage, ungeschnittene Videoclips, RAW-Fotos oder offene Projektdateien) herausgeben können. Dieses Rohmaterial gleicht den unverarbeiteten Zutaten in der Küche eines Restaurants – es spiegelt noch nicht unsere finale Qualität wider und ist nicht Teil des regulären Auftragsumfangs.

Ihr möchtet das Rohmaterial trotzdem haben? 
Wenn ihr eigenes Inhouse-Personal habt, das die Daten weiterverarbeiten soll, oder ihr euch alle Möglichkeiten für die Zukunft offenhalten wollt, bieten wir ein sogenanntes
Daten-Buy-Out an. Gegen eine im Vorfeld oder nachträglich vereinbarte Buy-Out-Gebühr (ein prozentualer Aufschlag auf das Produktionsbudget) übergeben wir euch die Rohdaten und räumen euch umfassende Bearbeitungsrechte ein. Sprecht uns bei Bedarf einfach darauf an! Wir führen die Option aber meistens bereits im Angebot mit auf.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum dürfen wir das Video nicht für ein Instagram-Reel umschneiden? 
Das hat nicht nur kreative, sondern vor allem rechtliche Gründe. Wenn wir ein Video für euch produzieren, erwerben wir spezielle Lizenzen für die verwendete Musik. Diese Lizenzen gelten exakt für den Schnitt und die Länge des gelieferten Videos. Schneidet ihr das Video um, erlischt die Musiklizenz und ihr macht euch abmahnbar. Zudem verfälscht ein Eigenschnitt das Color-Grading und das konzipierte Storytelling.

Ein Partnerunternehmen/Sponsor möchte das Video auch posten. Dürfen wir das erlauben? 
Nein, euer Nutzungsrecht berechtigt euch nicht zur Unterlizenzierung. Wenn eine dritte Firma das Material nutzen möchte, muss diese ein eigenes Nutzungsrecht bei uns anfragen. Sprecht uns in so einem Fall einfach kurz an, wir finden dafür schnell eine Lösung.

Wir brauchen für Social Media noch kurze Snippets. Was können wir tun? 
Meldet euch bei uns! Wenn ihr nachträglich spezielle Kurzformate, Hochkant-Reels oder andere Schnitte benötigt, produzieren wir diese gerne rechtssicher und im passenden Look für euch nach. Rohmaterial wird bei uns deswegen auch standartmässig 3 Monate lang gespeichert.

Müssen wir euch als Urheber nennen oder markieren? 
Laut Urheberrechtsgesetz besteht das Recht auf Namensnennung. Im geschäftlichen Alltag handhaben wir das so:
Social Media: Wir freuen uns riesig über eine Verlinkung (z. B. im Text oder als Collab-Post). Es ist ein tolles Zeichen der Wertschätzung.
Redaktionelle Nutzung (PR/Presse): Hier ist ein Urhebervermerk (bsp. Foto: SioMotion / Markus Zabel) zwingend erforderlich.
Werbeanzeigen/Website-Header: Hier verzichten wir in der Regel auf eine Nennung, da sie optisch oft stört.

Think we’d be a good match?

LET’S WORK TOGETHER!